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Abschlüsse

Die Hamburger Rudolf Steiner Schulen bieten den Realschulabschluss (nach Klasse 12), die Fachhochschulreife sowie das Abitur (nach Klasse 13) als staatlich anerkannten Abschluss an. Nach Beendigung der 10. Klasse kann in Ausnahmefällen auch der Hauptschulabschluss erteilt werden. Da es keine Nicht-Versetzung gibt, haben die Schülerinnen und Schüler keinen Notendruck und gelangen bis zum Waldorfschulabschluss am Ende der 12. Klasse. Welchen staatlichen Abschluss jeder einzelne Schüler erreicht oder erreichen kann, wird mit ihr oder ihm und dessen Eltern in mehreren Gesprächen erörtert. In einem folgenden 13. Schuljahr können Schüler an der Schule die Abiturprüfung vor einer staatlichen Prüfungskommission, aber unter Beteiligung der Waldorflehrer ablegen ("Externenprüfung" der Hansestadt Hamburg, EXPO). Trotz länderweise unterschiedlichen Bedingungen ist diese immer bundesweit anerkannt.
Zur Schulform der Waldorfschulen in Hamburg und zu den Abschlüssen 11.08.2001
Die Waldorfschulen (Rudolf Steiner Schulen) halten seit ihrer Gründung (1919, in Hamburg 1923) unverändert an der Form geschlossener Klassenverbände fest, in denen die Schülerinnen und Schüler in einem 12jährigen Unterrichtsgang gemeinsam unterrichtet werden. Bei einem relativ breiten Begabungsspektrum findet keine von der Leistungsfähigkeit bestimmte (äußere) Differenzierung statt. Es gibt keine Versetzungen und keine Notenzeugnisse.
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