Freie Schule
Diktaturen kennen keine Freie Schule, weder formal, noch inhaltlich. In der Weimarer Republik verstand man unter Freier Schule eine von der Bindung an die Kirche freie Schule. Die heutige Schule in freier Trägerschaft steht nach dem Grundgesetz Art. 7, Abs. 4 zwar wie das gesamte Schulwesen in öffentlicher Verantwortung, aber unter dem Schutz der Verfassung. Öffentliche Verantwortung heißt nicht Staatsmonopol. Ein freiheitlicher Staat wird stets die Konkurrenz zu seinen Einrichtungen nicht nur zulassen, sonder ermöglichen, gar fördern.
- Die Gemeinschaft "Schule“ als Schulgemeinschaft 09.03.2002
- Autonomie der Schule - ein recht abgenutztes Schlagwort, für Waldorfschulen aber die Grundlage sinnvoller pädagogischer Arbeit. Sie bedeutet in erster Linie Selbstverantwortlichkeit der Lehrer, Freiheit von außerschulischen wirtschaftlichen und pädagogischen Gängelungen, Selbstverwaltung durch Eltern und Lehrer im besten Interesse der Kinder.
- Freie Trägerschaft als Prozess 24.01.2002
- Seit Rudolf Steiners Gründungsimpuls ist das auslösende Moment für die Gründung der Waldorfschulen die Absage an Bevormundung durch den Staat oder die Politik und die Suche nach einer Pädagogik, die der Entwicklung des Kindes freiheitlich und ganzheitlich folgt. Dabei sollen die ursprünglichen menschlichen Eigenschaften und Fähigkeiten entwickelt werden und ihre individuelle Ausprägung erhalten.
Freie Trägerschaft als Prozess 23.12.2005- 1. Freiheit wagen - Teilnehmen und Teilhaben
Seit Rudolf Steiners Gründungsimpuls ist das auslösende Moment für die Gründung der Waldorfschulen die Absage an Bevormundung durch den Staat oder die Politik und die Suche nach einer Pädagogik, die der Entwicklung des Kindes freiheitlich und ganzheitlich folgt. Dabei sollen die ursprünglichen menschlichen Eigenschaften und Fähigkeiten entwickelt werden und ihre individuelle Ausprägung erhalten. (Homepage FWS Nürtingen)
- Hanna-Renate Laurien: Freie Schule in freier Gesellschaft 22.06.2001
- Diktaturen kennen keine Freie Schule, weder formal, noch inhaltlich. In der Weimarer Republik verstand man unter Freier Schule eine von der Bindung an die Kirche freie Schule. Die heutige Schule in freier Trägerschaft steht nach dem Grundgesetz Art. 7, Abs. 4 zwar wie das gesamte Schulwesen in öffentlicher Verantwortung, aber unter dem Schutz der Verfassung. Öffentliche Verantwortung heißt nicht Staatsmonopol. Ein freiheitlicher Staat wird stets die Konkurrenz zu seinen Einrichtungen nicht nur zulassen, sondern ermöglichen, gar fördern.
- Ordnungspolitische Wende in der Schulpolitik - Zwischen Vergangenheit 03.01.2002
- Die Bildungspolitik braucht neue Ideen. Zwar gibt es einen großen Reichtum an pä-dagogischen Reformvorschlägen, aber er bleibt ungenutzt, solange ordnungspolitisch ein vereinheitlichtes Bildungswesen angestrebt wird. In ihm kann immer nur ein einzi-ges Konzept verwirklicht werden. Woher soll dies kommen?
- Schul-Autonomie 17.11.2001
- Freie, selbstverwaltete Bildungseinrichtungen können nicht verordnet werden, sie entstehen immer aus freier Initiative und einem engagierten Verantwortungsbewusstsein. Waldorfschulen arbeiten auf der Basis der verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundrechte der Erziehungsfreiheit, der Privatschulfreiheit und des Elternrechts.
- Weil Senatoren streiten, warten Schulen auf Geld 04.03.2005
- Klaus Böger und Thilo Sarrazin sind sich über die Finanzierung der Privatschulen uneins (Berliner Zeitung vom 03.03.05)
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